Verschenken Sie kein Geld und nutzen Sie die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten:

Bildungsprämie

Bildungsprämie / Prämiengutschein
50 % der Kursgebühr, bis zu 500,00 € geschenkt vom Staat!
Informationen hierzu auf www.bildungspraemie.info
Ansprechpartner für Bremen ist Frau Hanna Reisch: Tel. 0421 / 361 - 196 77, hanna.reisch@vhs-bremen.de
für die 3.Förderphase (Ausstellungsdatum ab dem 01.07.2014)
Der Prämiengutschein ist für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten gültig

Einen Prämiengutschein können Sie bekommen, wenn Sie mindestens 25 Jahre alt und mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf  20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigen

Mit Beginn der 3.Förderphase können nur noch Maßnahmen gefördert werden, deren durch Rechnung nachgewiesene Veranstaltungsgebühr maximal 1.000 Euro (inkl. MwSt.) beträgt. Eventuell anfallende Neben- oder Zusatzkosten wie z.B. für Anfahrt, Verpflegung oder Übernachtung sind nicht förderfähig.

Gutscheine aus der 2.Förderphase werden nicht mehr angenommen

Bitte beachten Sie unbedingt die FAQ´s für die Beratungsstellen unter nachfolgendem Link http://www.bildungspraemie.info/de/weiterbildungsanbieter-19.php

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Bremer Weiterbildungsscheck

50 % der Kursgebühr, bis zu 500,00 € geschenkt vom Staat!
Informationen hierzu auf www.bremen.de/weiterbildungsberatung
Ansprechpartner für Arbeitnehmer/innen ist die Arbeitnehmerkammer Bremen, Tel. 0421 / 36 301 - 432 und für Unternehmer die Handelskammer Bremen, Tel. 0421 / 36 37 - 422

Arbeitsagentur

Das FobiZe ist zertifiziert nach AZAV. Einzelne Kurse sind anerkannte Maßnahmen und können mit einem Bildungsgutschein gefördert werden. Zumeist wird die komplette Kursgebühr übernommen.
Informationen hierzu gibt Ihnen Ihr Sachbearbeiter oder Sie informieren sich auf www.arbeitsagentur.de

Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)

Das Land Niedersachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter aus Unternehmen sowie überbetriebliche Weiterbildungskonzepte. Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) Informationen hierzu gibt es auf www.nbank.de Tel. (05 11) 3 00 31-3 33 beratung@nbank.de

Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen

Auch NRW hat ein Programm mit Mitteln des ESF aufgelegt, bei dem 50 % der Kursgebühr, maximal 500,00 €, übernommen werden.
Näheres dazu auf www.bildungsscheck.nrw.de oder bildungsscheck.com oder www.esf.nrw.de

Qualifizierungsscheck Hessen

Älter als 45, oder
noch keinen anerkannten Abschluss für Ihre derzeitige Tätigkeit, oder
in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt sind, unabhängig von Ihrem Alter und Ihrer Qualifikation, oder
als Ausbilderin oder Ausbilder tätig sind. Gefördert werden Weiterbildungen, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Ausbildungstätigkeit stehen, unabhängig von Alter und Qualifikation.

Dann schenkt Ihnen das Land mit Mitteln aus dem ESF 50 % der Kursgebühr, höchstens 500,00 € für Fort- und Weiterbildung.
Näheres dazu unter www.qualifizierungsschecks.de

Begabtenförderung

Gut gelernt und erfolgreich das Examen abgeschlossen? Für die Besten, nicht zu alten, gibt es Extrageld für Fortbildungen.
Näheres dazu auf www.begabtenfoerderung.de

Bildungsurlaub

Freie Tage für Bildung bei privaten Fortbildungsanbietern gibt es fast überall - ab 1.4.2010 auch in Bremen! -, aber jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln. D.h. für Sie als Teilnehmer, dass Sie uns mindestens 14 Wochen vor Beginn einer Fobi informieren müssen. Der Antrag muss in manchen Ländern mindestens 12 Wochen vor Kursbeginn beim jeweiligen Referat vorliegen.

Bildungskredit

Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung ist dafür gedacht, Schüler/innen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen einfachen und zinsgünstigen Kredit eine gezielte finanzielle Unterstützung einzuräumen. Dieser Kredit ist flexibel und kann auf die individuellen Bedürfnisse der Kreditnehmerinnen und -nehmer angepasst werden.

Die Konditionen des Bildungskredits

  • Kreditvolumen 1.000 Euro bis 7.200 Eu­ro
  • wahlweise bis zu 24 Monatsraten
  • monatliche Raten in Höhe von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro (frei wählbar)
  • einmalige Abschlagszahlung in vollen Hunderterbeträgen bis zu 3.600 Euro.

Informationen hierzu auf:   www.bva.bund.de

Landesprogramm Arbeit Aktion C4 – Weiterbildungsbonus
Schleswig-Holstein


Eine gute Nachricht für alle Beschäftigten, Freiberufler, Inhaber von Kleinstbetrieben und Auszubildende in Schleswig-Holstein, die sich weiterbilden möchten.

Informationen hierzu auf:
www.ib-sh.de